Neuer Landschaftsplan für den Kreis Herford

Gemeinsam für einen wirksamen, verbindlichen und enkeltauglichen Landschaftsplan!

Seit 2021 wird im Kreis Herford der Landschaftsplan (LP) neu aufgestellt. Er ersetzt als kreisweiter Gesamtplan die bestehenden, heute geltenden, aber mehr als 30 Jahre alten Pläne der einzelnen Kommunen, z.B. Bünde/Rödinghausen. Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Herford.

 

Was ist ein Landschaftplan?

•    Der LP ist die einzige Planung, die der Kreis hoheitlich durchzuführen hat
•    Ein Landschaftsplan gilt nur außerhalb geschlossener Ortschaften
•    Er beinhaltet sog. Entwicklungsziele
•    Besonders zu schützende Teile von Natur und Landschaft werden als Satzung festgesetzt (z.B. als Naturschutzgebiet)

 

Weitergehende Infos dazu finden Sie hier

 

Wie wird/wurde der Landschaftsplan erarbeitet?

•    Auftaktveranstaltung (2021)
•    Recherche der zu schützenden Teile von Natur und Landschaft durch die uNB bzw. das Büro Kortemeier/Brokmann. Der Geltungsbereich wird festgelegt (Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich).
•    Beteiligungsgespräche der uNB mit den Kommunen, dem Naturschutz (Naturschutzverbände, Biologische Station), Landnutzern (Land- und Forstwirtschaft, etc.)
•    Information und Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage des Planentwurfs) mit Abwägung

•    Zustimmung des Kreistages. Festsetzung des LP als Satzung und Veröffentlichung (geplant 2024)

 

Wo steht die Planung jetzt (Stand Juni 2024)

  • Der Arbeitsentwurf steht: Karte mit den zu schützenden Teilen von Natur und Landschaft
  • Beteiligungsgespräche mit den Kommunen, Naturschutz, Landnutzern sind abgeschlossen
  • Der textliche Teil mit den Regeln (Ge-/Verbote) und Zielen wurde erarbeitet
  • Die Zustimmung des Kreistags zum Arbeitsentwurf ist am 17.4.23 erfolgt
  • Demnächst wird die Öffentlichkeit beteiligt. Im besten Fall gibt es eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit. Alle Menschen im Kreis Herford sollten einen Beitrag leisten und ihre Meinung sagen, in welch einer Landschaft sie zukünftig leben wollen!
  • Über den LP wird der Kreistag entscheiden

Hier können Sie die Karte des Arbeitsentwurfes ansehen. Die Legende finden Sie mit dem Button oben rechts.
Der Button daneben (ganz oben rechts) zeigt ihnen die Auswahl der verschiedenen Schutzgebietskategorien, bestehenden Pläne und des Planungsentwurfs („Landschaftsplanung“). Mit dem linken Button unter dem Adressfeld können Sie die Kartendarstellung ändern, z.B. von Luftbild zu Stadtplan.

 

Forderungen der Naturschutzverbände zum Landschaftsplan

In den letzten 30 Jahren sind viele in den Landschaftsplänen geplante Maßnahmen nicht umgesetzt worden. So wurden zum Beispiel viele Bäume an Straßen und Wegen nicht gepflanzt. Auch wurden viele Hecken nicht angelegt, obwohl sie für wandernde Tiere (Biotopverbund) sinnvoll und dringend notwendig wären. Hier muss dringend nachgebessert werden!

Hier können Sie die Forderungen der Naturschutzverbände herunterladen:

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Resolution Landschaftsplan_Herford_14-1-
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2023-07-13_BUND_NABU_Hinweise u. Forderu
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Herausforderungen im Kreis Herford

•    Nur geringer Waldanteil (Waldärmster Kreis in OWL und NRW!)
•    Geringster Anteil von Naturschutzgebieten in OWL (z. Zt. 3,7 %)
•    Mosaikartige Landschaft (landwirtschaftliche Flächen, Bebauung, Fließgewässern, Waldbereiche). Die kleinräumigen Schutzgebiete unterliegen starken negativen Einflüssen aus der Umgebung.
•    Überragende Verantwortung für den Schutz von Feldvögeln (dramatischer Rückgang von sog. Offenlandarten wie Kiebitz, Lerche, Rebhuhn)
•    Von herausragender Bedeutung ist das Bach- und Sieksystem. Hier finden sich viele der letzten naturnahen Strukturen im Kreis.

 

Mangelhafter, unwirksamer und unverbindlicher Naturschutz hat schwerwiegende Folgen

•    fortschreitende, irreversible Schädigung der biologischen Vielfalt
•    Unterbrechung des genetischen Austausches von Tier- und Pflanzenarten
•    Negative Auswirkungen auf unsere Lebensgrundlagen, insb. durch den Rückgang von Insekten. Sie stellen ¾ der Masse an mehrzelligen Lebewesen dar, „tragen“ die Ökosysteme (Blütenbestäubung, Bodenbildung, Zersetzung von pflanzlichen und tierischen Substraten, Samentransport, Regulation von Beutegreifern und Parasiten, u.a.) und bilden das Fundament der Nahrungsnetze bis hin zu insektenfressenden Vögeln, Fledermäusen und anderen Säugetieren. Die von funktionierenden Ökosystemen abhängige Land- und Forstwirtschaft wird unproduktiver!
•    Das Landschaftsbild verarmt, die Erholungswirkung ist eingeschränkt. NSG sind wichtige Naherholungsgebiete
•    Die Attraktivität der Landschaft für Touristen und gesuchte Fachkräfte geht verloren
•    Unverbindlicher, nur freiwilliger oder nur vertraglicher Schutz führt zur Willkür in der Bereitschaft, die Ziele des Naturschutzes wahlweise zu unterstützen oder eben nicht. Das widerspricht dem gesetzlichen Auftrag des Natur- und Landschaftsschutzes.
•    Bunten Wiesen werden zu einförmigen Grünlandflächen
•    Mosaikartige Säume werden zu monotonen, linearen Strukturen (z.B. nur Gras und Brennnessel an Wegerainen)
•    Die Vielfalt der Pflanzengesellschaften geht zurück, Magerzeiger in der Vegetation nehmen ab
•    Dominante, gebietsfremde Pflanzen und Tiere en nehmen zu. Es kommt zu einem Wechsel im Artenbestand
•    Die Gefährdung bis hin zum Aussterben von Tier- und Pflanzenarten in der Region nimmt zu
•    Pestizide und andere insektentoxisch wirksame Substanzen als Begleitstoffe von Gülle oder Stallmist werden über die Düngung von Acker- und Grünlandflächen in Schutzgebiete eingetragen. Dies betrifft auch ungefährdete, als weniger anspruchsvoll geltende Insektenarten.
•    Vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie seltene Lebensräume bekommen nicht den umfassenden Schutz, den sie für ihr Überleben bräuchten. Ihnen helfen nur deutlich mehr Schutzgebiete, deren Vernetzung (Biotopverbund) und ausreichend große Pufferzonen um die Schutzgebiete.

 

Ohne Zugeständnisse auf allen Seiten ist der Natur nicht zu helfen. Wir alle sind Teil von ihr. Es geht also nicht um ein abstraktes Gebilde oder um ein Übervorteilen anderer Interessengruppen, sondern um unser gemeinsames Überleben!  

 

Vorteile von festgesetzten Naturschutzgebieten und besonderen Landschaftsschutzgebieten

• Es wird geschützt, was noch naturnah und schützenswert ist!

 

• Die Regeln sind klar, verlässlich und für jeden verbindlich. Es gibt keine Diskussionen über die Pflicht zur Einhaltung. Niemand kann sich herausreden, ob er die Regeln einhalten will oder nicht.

 

• Finanzielle und personelle Mittel für den Naturschutz fließen in erster Linie in diese Gebiete. Hier können sie, fachlich begründet, ihre größte Wirkung entfalten.

 

• Für seltene Arten sind großräumige, wirksam geschützte Gebiete eine letzte Überlebensstätte.

 

• Für jedes dieser Gebiete wird ein Entwicklungsziel festgelegt, z.B. Offenland erhalten, Auen wiederherstellen. An der Umsetzung arbeiten der hauptamtliche und der ehrenamtliche Naturschutz zusammen. Landnutzer erhalten hier Zahlungen, wenn sie im Sinne dieser Ziele Naturschutzarbeit leisten.